Bildnachweis: Standortagentur Tirol

Nachhaltigkeit

Die Taxonomie-Verordnung der EU enthält Bestimmungen, mit denen nachhaltiges Wirtschaften und Investieren gefördert werden soll.

EU-Taxonomie: Das müssen Unternehmer:innen wissen

11.04.2023
Bis 2050 soll in der Europäischen Union Klimaneutralität erreicht werden. Um Ausrichtung und Finanzierung des Green Deal zu unterstützen, wurde die EU Sustainable Finance Taxonomie entwickelt, kurz EU-Taxonomie. Damit sollen Finanzströme in ökologisch nachhaltige Aktivitäten umgeleitet werden.

Bei der EU-Taxonomie handelt es sich um ein Klassifizierungssystem, das ökologisch nachhaltige Geschäftsaktivitäten definiert. Die Taxonomie definiert Kriterien, um wirtschaftliche Aktivitäten dahingehend zu bewerten, ob sie einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren der 6 folgenden Umweltziele leisten. 

  1. Klimaschutz: Die Aktivität muss dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, die Erderwärmung zu begrenzen und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu fördern.
  2. Anpassung an den Klimawandel: Die Aktivität muss dazu beitragen, die Auswirkungen des Klimawandels zu mindern, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaereignissen zu erhöhen und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erleichtern. 
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen: Die Aktivität muss dazu beitragen, den nachhaltigen Schutz und die Nutzung von Süß- und Salzwasserressourcen zu fördern, die Verschmutzung von Gewässern zu reduzieren und die Biodiversität von aquatischen Ökosystemen zu erhalten. 
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft: Die Aktivität muss dazu beitragen, die Ressourceneffizienz zu erhöhen, Abfall zu reduzieren, Materialien wiederzuverwenden, zu recyceln und aufzubereiten, um Abfälle und Umweltbelastungen zu vermeiden. 
  5. Vermeidung und Verringerung von Umweltverschmutzung: Die Aktivität muss dazu beitragen, die Umweltverschmutzung zu vermeiden oder zu verringern, die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu minimieren und die Ressourceneffizienz zu erhöhen. 
  6. Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen: Die Aktivität muss dazu beitragen, die Biodiversität zu schützen und wiederherzustellen, Ökosysteme zu erhalten und zu verbessern sowie den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zu fördern. 

Berichtspflicht für Unternehmen 

Die EU-Taxonomie betrifft zunächst vor allem Finanzunternehmen und große Unternehmen. Bereits seit 1. Jänner 2022 müssen in der EU tätige Finanzunternehmen nachweisen, dass ihre Investitionsentscheidungen mit den Umweltzielen und Kriterien der Taxonomie-Bestimmungen übereinstimmen. 

Seit 1. Jänner 2023 müssen große börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen ebenfalls Informationen über die Einhaltung der Taxonomie in ihren Berichten offenlegen. Diese Unternehmen müssen auch eine Erklärung abgeben, inwieweit ihre Geschäftsstrategie mit den Umweltzielen der Taxonomie vereinbar ist. Ab 2024 müssen Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen Berichte gemäß Taxonomie vorlegen,  2025 folgen mittelgroße Betriebe und 2026 die KMU. 

Die Berichtspflicht soll dazu beitragen, dass Unternehmen und Investor:innen transparenter werden und sich auf nachhaltigere Investitionen und Geschäftsstrategien konzentrieren. In den kommenden Jahren wird erwartet, dass die Anwendung der Taxonomie auf weitere Unternehmen und Branchen ausgeweitet wird, da die EU ihre Anstrengungen zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft weiterhin verstärkt. 

In einer Informationsveranstaltung im Rahmen der Circular Design Week 2023 erfahren Sie das Wichtigste zur EU-Taxonomie. Ein Schwerpunkt liegt darauf, wie Sie sich auf die damit verbundene Berichtspflicht vorbereiten. 

Links 

>>Circular Design Week 2023 
>>Infoveranstaltung „EU-Taxonomie“ anlässlich der Circular Design Week 2023 

Zurück

nach oben