01.08.2020
Infos und Anträge zur aktuellen Förderung des Landes Tirol und der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine Informationen
Unterstützt wird der teilweise Ersatz der durch Covid-19-Maßnahmen (direkt oder indirekt) verursachte Umsatzrückgang von mindestens 25 % und weniger als 40 % im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 im Vergleich zu diesem Zeitraum des Vorjahres.
Die Förderungsmittel werden gemeinsam vom Land Tirol und von der Wirtschaftskammer Tirol bereitgestellt.
Voraussetzungen
Förderungsnehmer können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sein, die zum Stichtag 01.04.2020 und zum Zeitpunkt der Antragstellung aktive Mitglieder der Wirtschaftskammer Tirol waren.
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, deren Jahresumsatz in einem der vergangenen drei Steuerjahre € 35.000,- überstiegen hat. Unternehmen, die Anspruch auf eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds oder dem Corona-Hilfsfonds des Bundes haben, können hier nicht gefördert werden.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt € 4.000,-.
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