01.01.2011
Mit 1.1.2011 trat das novellierte Gesetz der Zukunftsstiftung in Kraft, erfolgte die Integration der Aufgaben des BEP und tritt die Zukunftsstiftung unter einer neuen Bezeichnung auf.
Mit 1. Jänner 2011 erfuhr die Tiroler Zukunftsstiftung einige Änderungen. Nachfolgend sind die Neuheiten für Sie aufgelistet:
Neue Bezeichnung
Ab 1. Jänner tritt die Tiroler Zukunftsstiftung unter der neuen Bezeichnung Standortagentur Tirol auf. Mit der neuen Bezeichnung ändern sich auch die Adresse im Web (www.standort-tirol.at) und die e-Mail Adressen der Mitarbeiter. Unter vorname.nachname@standort-tirol.at können Sie alle Mitarbeiter der Standortagentur Tirol elektronisch erreichen.
Aufgaben des Büros für Europäische Programme
Die Aufgaben und Mitarbeiter des Büros für Europäische Programme (www.bep.at) wurden mit 1. Jänner 2011 in die Standortagentur Tirol integriert. Somit erhalten Interessierte Beratungen und Informationen zum 7. EU- Rahmenprogramm, dem Enterprise European Network und den Mobilitätsprogrammen Erasmus und Leonardo da Vinci von der Standortagentur Tirol. Alle Mitarbeiter des Büros für Europäische Programme wurden in die Standortagentur Tirol integriert und stehen Ihnen weiterhin am Standort Technikerstraße 21 a bzw. unter der Telefonnummer 0043 512 582661 für Beratungen zu Verfügung.
Änderung bei den Förderprogrammen
Durch das Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung der Tiroler Zukunftsstiftung ergeben sich Änderungen im Förderbereich:
Förderberatung
Die Standortagentur Tirol ist erste Anlaufstelle bei Beratungen aller Forschungs-, Technologie- und Innovationsförderprogrammen des Landes. Dazu zählen die Programme K-Regio, Translational Research, Machbarkeitsstudien ebenso wie die Programme InnovationsassistentIn, die erweiterte Tiroler Kooperationsförderung, die Förderung für Initiativprojekte und die Forschungsförderung des Landes.
Antragstellung
Folgende Programme sind weiterhin bei der Standortagentur Tirol zu beantragen:
- K-Regio
- Translational Research
- Machbarkeitsstudien
- InnovationsassistentIn
Anträge für Initiativprojekte, die Tiroler Kooperationsförderung und die Forschungsförderung sind beim Sachgebiet Wirtschaftsförderung in der Abteilung Wirtschaft und Arbeit des Amts der Tiroler Landesregierung einzubringen.
Die Förderentscheidung bei allen Förderprogrammen obliegt der Tiroler Landesregierung, die Auszahlungen der Förderungen dem Sachgebiet Wirtschaftsförderung.
Bei allen bis zum 31. Dezember 2010 beantragten Projekten bleibt die Standortagentur Tirol weiterhin für die Programme K-Regio, Translational Research, Machbarkeitsstudien, InnovationsassistentIn, Initiativ- und Kooperationsprogramm zuständig.