Bildnachweis: Standortagentur Tirol

Innovation

Unternehmen und TVBs können sich bis zu 40.000 Euro Fördergelder sichern.

Unternehmensförderung "InnovationsassistentIn" startet

11.03.2025
Die neue Ausschreibung für das Förderprogramm "Innovationsassistent:in" des Landes Tirol läuft! Unternehmen und Tourismusverbände mit Standort in Tirol können bis zum 30. April 2025 Anträge einreichen und sich bis zu 40.000 Euro Förderung Innovationsassistenz sichern.

Innovationen sind der Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsstärke von Unternehmen. Mit dem Förderprogramm "Innovationsassistent:in" unterstützt das Land Tirol gezielt Betriebe und Tourismusverbände dabei, ihre Innovationskraft zu stärken. Im Rahmen des Programms werden Personal- und Qualifizierungskosten für neu eingestellte Innovationsassistenzen gefördert.

Wer kann einreichen? 

Antragsberechtigt sind Tiroler Unternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung sowie Tourismusverbände. Ziel ist es, neue Fachkräfte mit Innovationskompetenz in den Betrieben zu etablieren, um innovative Projekte und Prozesse voranzutreiben.

Das Programm umfasst zwei zentrale Förderbereiche:

  • Personalkosten: Bezuschusst werden bis zu 50 % der Kosten der Innovationsassistenz, maximal 40.000 Euro bei einer Bemessungsgrundlage von bis zu 80.000 Euro.
  • Qualifizierung & Coaching: Jede Innovationsassistenz erhält ein Ausbildungsbudget von bis zu 8.000 Euro, um gezielt in Fachthemen weitergebildet zu werden.

Die Tätigkeitsfelder von Innovationsassistent:innen sind vielfältig. Sie reichen von Forschung und Entwicklung über Innovationsmanagement bis hin zu Kommunikationstechnologien und Tourismusinnovationen.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  1. Die Innovationsassistenz muss in einem Unternehmen oder Tourismusverband in Tirol neu eingestellt werden.
  2. Die Qualifikation der Innovationsassistenz muss in einem nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben stehen.
  3. Ein vollständiger Antrag mit inhaltlicher Beschreibung, Kostenplan und relevanten Dokumenten muss fristgerecht eingereicht werden.

Förder-Anträge können noch bis zum 30. April eingereicht werden. Nach Genehmigung der Förderung wird ein nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt.

Link

>>Information zum Förderprogramm "InnovationsassistentIn"

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