04.12.2020
Ab Dezember 2020 stehen zusätzliche Fördermittel für Corona-bedingte, erhebliche Umsatzeinbußen für Tiroler Beherbergungsbetriebe zur Verfügung.
Das Land Tirol unterstützt Beherbergungsbetriebe mit Standort Tirol, die aufgrund von Betriebsbeschränkungen durch Covid-19-Maßnahmen direkt oder indirekt signifikante Nächtigungsrückgänge verzeichnet haben, gleichzeitig aber aufgrund der jeweils geltenden Förderrichtlinien weder im Härtefallfonds noch im Corona-Hilfsfonds des Bundes Anspruch auf eine Unterstützung haben. Förderungsnehmer können Beherbergungsbetriebe sein, deren Betriebsstandort in Tirol liegt und mit dem Hauptwohnsitz des Betriebsinhabers ident ist.
Unterstützt wird der teilweise Ersatz des durch Covid-19-Maßnahmen (direkt oder indirekt) verursachten Nächtigungsrückgangs von mindestens 40 % im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 im Vergleich zu diesem Zeitraum des Vorjahres.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt € 3.000,-.
Die Abwicklung erfolgt über die Standortagentur Tirol. Anträge können in Kürze online eingereicht werden.
>>www.standort-tirol.at/bhb
+43 512 576262 500