Grundlagen für Innovationen legen.
Initiativprojekte
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Initiativprojektes werden Kosten gefördert, welche im Zusammenhang mit der Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklungen stehen sowie die Entwicklung und Anbahnung von konkreten Innovations- und Technologieprojekten zum Ziel haben.
- Analyse der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit/Sinnhaftigkeit von Projektideen auch im Rahmen der Herstellung von Funktionsmustern
- Anbahnung von Projektkooperationen
- Bearbeitung von schutzrechtsrelevanten Fragestellungen (Patentrecherchen, Gutachten zur Bewertung des Patentpotentials in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht)
Für jedes Entwicklungsvorhaben kann je nur ein Initiativprojekt beantragt werden.
Fördernehmer:innen
Fördernehmer:innen für Initiativprojekte können Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Rahmen des Initiativprojektes wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 75 % der förderbaren Kosten. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit max. 10.000 Euro begrenzt.
Mindestens 30 % der Projektkosten müssen aus externen Kosten (externe Dienstleistungen, Sach- und Materialkosten und ähnliches) bestehen.
Laufzeit
Die Laufzeit der Projekte beträgt – sofern in der Förderungsvereinbarung nicht anders festgelegt - maximal neun Monate, Anträge können laufend eingebracht werden.
- Personalkosten inkl. Gemeinkosten
- Als kalkulatorischer Stundensatz für Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen (ab einer Beteiligung von 25 %) werden 54 Euro inklusive Gemeinkostenzuschlag (20 %) herangezogen.
- Sach- und Materialkosten
- Externe Kosten
Einreichung
Laufend möglich
Wir empfehlen Ihnen, vor Antragsstellung einen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol zu vereinbaren.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen, Richtlinien und die Antragsunterlagen sowie den Link auf das Online-Einreichformular finden Sie auf der Website des Landes Tirol.
Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
FEI - Forschung, Entwicklung und Innovation
Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden Projekte gefördert, welche
- zur Entwicklung marktnaher neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
- zur wesentlichen Verbesserung bestehender, bereits am Markt erfolgreich eingeführter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
- zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie
- in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht führen.
Fördernehmer:innen
Fördernehmer:innen für Initiativprojekte können Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Schwerpunkt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 40 % der förderbaren Kosten bzw. max. 40.000 Euro. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 20.000 Euro betragen, die Förderbemessungsgrundlage ist mit 100.000 Euro begrenzt.
Mindestens 20 % der Projektkosten müssen aus externen Kosten (externe Dienstleistungen, Sach- und Materialkosten und ähnliches) bestehen.
Werden Forschungseinrichtungen (auch Forschungseinrichtungen außerhalb Tirols) mittels eines Auftragsverhältnisses in das jeweilige Projekt eingebunden, kann für diese Kosten ein erhöhter Förderungssatz von max. 50 % zur Anwendung gelangen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines Angebots der Forschungseinrichtung im Zuge des Antragsverfahrens.
Laufzeit
Die Laufzeit der Projekte beträgt – sofern in der Fördervereinbarung nicht anders festgelegt - maximal zwei Jahre, die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate. Anträge können laufend eingebracht werden.
- Personalkosten inkl. Gemeinkosten
- Als kalkulatorischer Stundensatz für Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen (ab einer Beteiligung von 25 Prozent) werden 54 Euro inklusive Gemeinkostenzuschlag (20 %) herangezogen.
- Sach- und Materialkosten
- Externe Kosten
Einreichung
Laufend möglich
Wir empfehlen Ihnen, vor Antragsstellung einen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol zu vereinbaren.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen, Richtlinien und die Antragsunterlagen sowie den Link auf das Online-Einreichformular finden Sie auf der Website des Landes Tirol.
Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem Konsortium.
Kooperationsprojekte
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderschwerpunktes der Kooperationsprojekte werden Projekte gefördert, welche
- zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
- zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie
- zu einer Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen im Zuge der Entwicklung führen.
Eine Kooperation im Sinne dieser Richtlinie ist der Zusammenschluss von mindestens drei Partner:innen, davon mindestens zwei Unternehmen und maximal einer Forschungseinrichtung. Art und Ausmaß der Kooperation sind in einem entsprechenden Kooperationsvertrag zu definieren.
Fördernehmer:innen
Fördernehmer:innen für die Kooperationsprojekte können sein:
- Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
- Großunternehmen mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind (max. 1 Großunternehmen pro Kooperation)
- Forschungseinrichtungen mit Standort in Tirol
- Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden.
Kooperationsprojekte mit Forschungs- und Unternehmenspartner:innen außerhalb des Bundeslandes Tirol sind in Form von kosten- bzw. förderungsneutralen Projektpartner:innen möglich; Projektkosten von Partner:innen mit Sitz außerhalb des Bundeslandes Tirol sind nicht förderfähig.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Förderschwerpunkt der Kooperationsförderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten bzw. max. 150.000 Euro. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 50.000 Euro betragen, die Förderbemessungsgrundlage ist mit 300.000 Euro begrenzt. Im Falle einer Kooperation mit einer Forschungseinrichtung beträgt die max. Förderhöhe 175.000 Euro. Die Förderung für Forschungseinrichtungen ist aber mit 50 % der gesamten, beantragten Fördersumme begrenzt.
Auch werden Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit bezüglich der maximalen Förderung nicht wie Unternehmen behandelt. Für diese Einrichtungen liegt daher der maximale Fördersatz im Bereich der Personalkosten bei 100 % der förderbaren Kosten, allerdings nur unter der Bedingung, dass zusätzliches, für das Projekt eingestelltes Personal verwendet wird. Sämtliche andere Kostenarten werden ebenfalls mit 50 % gefördert.
Werden Forschungseinrichtungen nicht als Kooperationspartner:in, sondern mittels eines Auftragsverhältnisses in das jeweilige Projekt eingebunden, kann für diese Kosten ein erhöhter Förderungssatz von max. 60 % zur Anwendung gelangen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines Angebots der Forschungseinrichtung im Zuge des Antragsverfahrens.
Laufzeit
Die Laufzeit der Projekte beträgt – sofern in der Fördervereinbarung nicht anders festgelegt - maximal zwei Jahre, die Mindestlaufzeit für Kooperationsprojekte beträgt ein Jahr. Die Antragstellung erfolgt über ein Call-Verfahren, über das auf der Homepage der Förderstelle informiert wird. Zusätzlich können auch Calls mit thematischen Schwerpunktsetzungen abgewickelt werden.
Als kalkulatorischer Stundensatz für Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen (ab einer Beteiligung von 25 %) werden 54 Euro inklusive Gemeinkostenzuschlag (20 %) herangezogen.
- Personalkosten inkl. Gemeinkosten
- Als kalkulatorischer Stundensatz für Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen (ab einer Beteiligung von 25 Prozent) werden 54 Euro inklusive Gemeinkostenzuschlag (20 %) herangezogen.
- Sach- und Materialkosten
- Externe Kosten
- Investitionskosten
Einreichung
Das Förderprogramm wird ab 01. Jänner 2023 in Form mehrerer Ausschreibungen durchgeführt.
Die Einreichfristen sind:
29. Februar 2024
30. Juni 2024
30. September 2024
31. Jänner 2025
Wir empfehlen Ihnen, vor Antragsstellung einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol zu vereinbaren. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen, Richtlinien und die Antragsunterlagen sowie den Link auf das Online-Einreichformular finden Sie auf der Website des Landes Tirol.
Innovationen mit eigens angestellten Mitarbeitern umsetzen.
Innovationsassistent:in
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung im Rahmen des Schwerpunkts Innovationsassistent:in sind Personal- und Qualifizierungskosten einer neu einzustellenden Innovationsassistentent:in. Die Person muss nicht spezifisch in einem Projekt tätig werden, für die Genehmigung der Förderung spielen vor allem folgende Aspekte eine Rolle:
- aktuelle Unternehmenssituation (Probleme, Herausforderungen, usw.)
- Vorhabensbeschreibung (es können auch mehrere Projekte mit geringerem Ausmaß Aufgabe der Innovationsassistent:innen sein)
- Tätigkeits- bzw. Stellenbeschreibung der Innovationsassistent:innen
- wirtschaftliche Auswirkung auf das Unternehmen
Tätigkeitsfelder können in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen, Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und Tourismusmanagement angesiedelt sein.
Es können auch themenspezifische Ausschreibungen wie etwa zur Nachhaltigkeit durchgeführt werden. Details dazu werden in einem entsprechenden Ausschreibungsleitfaden geregelt.
Fördernehmer:innen
Fördernehmer:innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind. Bei Vorhaben im Tourismus sind auch Tourismusverbände antragsberechtigt.
Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden.
Wichtig ist, dass die Qualifikation der Innovationsassistent:innen einem plausiblen Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben und dem Unternehmen steht.
Der/Die Innovationsassistent:in ist in ein unbefristetes, unselbstständiges und voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, wobei der/die Förderwerber:in die Auswahl trifft und einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Für das Dienstverhältnis gelten die allgemeinen Bestimmungen des Arbeits- und Sozialrechtes.
Für die Anerkennung der Innovationsassistent:in sind folgende Kriterien maßgeblich:
- Übereinstimmung von Anforderungen des Unternehmens und Qualifikationen der Innovationsassistent:in
- Dienstvertrag zwischen FörderwerberIn und Innovationsassistent:in
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Schwerpunkt Innovationsassistent:in wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten bzw. max. 40.000 Euro. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit 80.000 Euro begrenzt.
Personalkosten
Als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss zu den Personalkosten der Innovationsassistent:innen gilt das monatliche Bruttoentgelt zuzüglich der Lohnnebenkosten in der Regel für die Dauer von zwei Jahren, max. 72.000 Euro.
Qualifizierungs- und Coachingkosten
Jede/r Innovationsassistent:in steht ein Ausbildungs- und Coachingbudget von 8.000 Euro zur Verfügung. Die geplanten Ausbildungen (im Sinne einer „Weiterbildungsstrategie“) werden entweder im Zuge der Antragstellung oder mit der Genehmigung der konkreten Person eingereicht.
Projekte können im Zuge eines jeweils zu definierenden Ausschreibungszeitraumes eingereicht werden und weisen in der Regel einen Zeitraum von zwei Jahren auf.
Einreichung
Die Ausschreibung für das Jahr 2024 findet vom 01. März 2024 bis 30. April 2024 statt.
Wir empfehlen Ihnen, vor Antragsstellung einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol zu vereinbaren. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen, Richtlinien und die Antragsunterlagen sowie den Link auf das Online-Einreichformular finden Sie auf der Website des Landes Tirol.
Innovationen im Verbund von Wirtschaft und Wissenschaft erarbeiten.
K-Regio
Intention und Ausrichtung
Im Rahmen des Programms K-Regio werden kooperative Projekte mit hohem Entwicklungsrisiko gefördert. Die Konsortien bestehen aus Partner:innen aus Wissenschaft und Wirtschaft und arbeiten wirksam zusammen an technologischen Fragestellungen der experimentellen Entwicklung, industriellen Forschung und Grundlagenforschung. Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen von den Partner:innen gemeinsam getragen werden. Ziel ist die Förderung von gemeinsamen Vorhaben, die auf nachhaltige Stärkung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts schließen lassen. Am Ende der Projektlaufzeit sollen Ergebnisse zu erwarten sein, welche für die Wissenschaft (in Form von Publikationen) und für die regionale Wirtschaft (in Form von innovativen Verfahren und Technologien) nutzbar sind.
Fördernehmer:innen
Konsortien bestehend aus mind. drei Partner:innen:
- Mind. zwei Unternehmenspartner:innen aus Industrie, produzierendem Gewerbe oder der produktionsnahen Dienstleistung sowie Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulent:innen für Tirol und Vorarlberg
- Mind. eine Forschungseinrichtung
- Mind. ein:e Partner:in ist ein KMU
- Max. 70 % der Projektkosten können von einem einzelnen Unternehmen getragen werden
- Mind. 2/3 der Partner:innen haben eine Niederlassung in Tirol oder werden diese bei Förderzusage in Tirol errichten
Thematische Felder
Erstmalig findet eine thematische Ausschreibung statt. Projekte müssen einem der beiden Themenfelder zuordenbar sein:
-
Green, Umwelt & Klima
-
Gesundheit und Digitalisierung
Ad Themenbezug 1: Green, Umwelt & Klima
Projekte in diesem Themenfeld beinhalten F&E, welche das Ziel hat, Verfahren, Technologie und Produkte zu entwickeln, die einen eindeutigen Beitrag zum Einsatz von sauberen, umwelt- und klimaschonenden Herstellungsverfahren, Anwendungen und Endprodukten liefern. Dazu zählen beispielsweise
- Entwicklung ressourceneffizienter Produktionsverfahren (insbes. Einsparung von Rohstoffen, Energie und Abfällen, Kreislaufwirtschaft)
- Bioprozesse und Grüne Chemie (insbes. Ersatz von problematischen umwelt- oder klimaschädlichen Substanzen und Abläufen durch nachhaltige, saubere Technologie)
- Neue innovative Technologien und Verfahren (insbes. stofflich und energetisch optimierte Verfahren und Produktion, Reduktion klimaschädlicher Gase in Technologie und Anwendung, energieeffizientes Bauen und klimaverträgliche Mobilität)
- Nachhaltige Materialien und deren Einsatz (insbes. Optimierung von Materialeigenschaften, zukunftsorientierte Materialien, Nachhaltige Materialentwicklung und Materialtest-Verfahren)
Ad Themenbezug 2: Gesundheit und Digitalisierung
Projekte im Themenfeld Gesundheit und Digitalisierung leisten einen Beitrag zur Entwicklung von innovativen Technologien und Verfahren an der Schnittstelle von Gesundheitsversorgung und digitalen Innovationen zum Zweck der
- Prävention
- Versorgungssicherheit und Betreuung im Krankheitsfall
- Versorgung von chronisch erkrankten Personen
- Rehabilitation und gesundes Altern
Hinzu kommen kooperative Projekte zum Zweck der
- Entwicklung von ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) – basierten IT Innovationen zur Entscheidungsunterstützung für Diagnostik und Therapie
- für Verfahren der Künstlichen Intelligenz im Bereich Predictive Medicine
- zur Unterstützung von Behandlungspfaden und des Patientenmanagements von chronisch erkrankten Personen
- Entwicklung von innovativen medizintechnischen Verfahren unter Anwendung von IKT (z.B. digital unterstützte Diagnostik, Datenverarbeitung und -management, computerunterstützte Intervention, Sensorik und Signalverarbeitung)
Art und Außmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von verlorenen Zuschüssen. Die Förderung ist mit max. 300.000 Euro pro Jahr und Projekt beschränkt, insgesamt können maximal 900.000 Euro pro Projekt beantragt werden. Die Laufzeit beträgt maximal drei Jahre. Die Beihilfenintensität pro Beihilfenempfänger:in orientiert sich an den Beihilfesätzen inklusive möglicher Erhöhungen laut AGVO, Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission. Die Berechnung und Evaluierung wird auf der Basis der Arbeitspakete durchgeführt. Die durchschnittliche Gesamtförderquote laut Antrag darf bei Feststellung der förderbaren Kosten nach Projektende nicht überschritten werden.
Maximale Förderquote für Grundlagenforschung:
Großunternehmen: 100 %
Mittlere Unternehmen: 100 %
Kleine Unternehmen: 100 %
Maximale Förderquote für Industrielle Forschung:
Großunternehmen: 65 %
Mittlere Unternehmen: 75 %
Kleine Unternehmen: 80 %
Maximale Förderquote für Experimentelle Entwicklung:
Großunternehmen: 40 %
Mittlere Unternehmen: 50 %
Kleine Unternehmen: 60 %
Förderbare Kosten
Alle Kosten, die unmittelbar in Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben stehen.
Details entnehmen Sie der Richtlinie K-Regio 2014-2021 sowie den jeweiligen Kostenleitfaden.
Laufzeit
Max. 3 Jahre
Einreichung
Aktuell gibt es keinen aktuellen Ausschreibungstermin. Diese werden zeitgerecht hier bekannt gegeben.
Auswahlverfahren
Im Programm K-Regio geförderte Projekte werden über regelmäßige Ausschreibungen ermittelt. Für den aktuellen Call stehen EUR 4,5 Mio an Fördermitteln zur Verfügung.
Antragsstelle
Standortagentur Tirol
Es ist erforderlich, dass Sie vor Antragstellung einen kostenlosen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen.
Das Programm K-Regio wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.