Bildnachweis: Tirol Werbung, Klaus Kranebitter

Technologie und Innovation

Maßgeschneiderte Förderungen des Landes Tirol.

Landesprogramme

Mit den Förderschwerpunkten der Innovationsförderung und dem Programm K-Regio des Landes Tirol stehen Universitäten, F&E-Einrichtungen und Hochschulen maßgeschneiderte Förderungen zur Verfügung.

Besonderer Schwerpunkt der Tiroler Landesförderungen liegt auf der Kooperation zwischen Betrieben und wissenschaftlichen Einrichtungen. Denn durch diese können regionale Expertisen verknüpft und Synergien effektiv genutzt werden. Innerhalb Österreichs verfügt Tirol über das umfassendste Förderangebot für Technologie und Innovation.

Die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol unterstützt Sie dabei

  • Ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit und damit nachhaltiges Wachstum zu steigern
  • Innovationsprozesse gezielt zu steuern und die Innovationskultur in Ihrer Einrichtung zu stärken
  • vom Know-how- und Technologietransfer zwischen Unternehmen, Wissenschafts- und Bildungsein-richtungen und F&E-Institutionen zu profitieren
  • Kooperationen mit Unternehmen bzw. anderen Wissenschaftspartnern einzugehen.

Unser Service:

  • Einschätzung der Förderbarkeit Ihres Vorhabens
  • Unterstützung bei der Auswahl des für Ihr Vorhaben geeigneten Förderprogramms
  • Unterstützung bei der Formulierung Ihres Förderantrags und der Erstellung der wirtschaftlichen Planung
  • Kontaktherstellung zu Wirtschaftspartnern
  • Kontaktherstellung zu Know-how-Trägern an den Tiroler Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Bereichs Förderberatung & EU-Programme der Standortagentur Tirol zur Verfügung!

Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem Konsortium.

FEI - Forschung, Entwicklung und Innovation

 

Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden Projekte gefördert, welche 

  • ​zur Entwicklung marktnaher neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
  • ​zur wesentlichen Verbesserung bestehender, bereits am Markt erfolgreich eingeführter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
  • ​zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie
  • ​in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht führen.
     

Fördernehmer:innen
​Fördernehmer:innen für Initiativprojekte können Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind. 
 

Art und Ausmaß der Förderung
​Die Förderung im Schwerpunkt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 40 % der förderbaren Kosten bzw. max. 40.000 Euro. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 20.000 Euro betragen, die Förderbemessungsgrundlage ist mit 100.000 Euro begrenzt. 

​Mindestens 20 % der Projektkosten müssen aus externen Kosten (externe Dienstleistungen, Sach- und Materialkosten und ähnliches) bestehen. 

​Werden Forschungseinrichtungen (auch Forschungseinrichtungen außerhalb Tirols) mittels eines Auftragsverhältnisses in das jeweilige Projekt eingebunden, kann für diese Kosten ein erhöhter Förderungssatz von max. 50 % zur Anwendung gelangen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines Angebots der Forschungseinrichtung im Zuge des Antragsverfahrens. 
 

​Laufzeit
Die Laufzeit der Projekte beträgt – sofern in der Fördervereinbarung nicht anders festgelegt - maximal zwei Jahre, die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate. Anträge können laufend eingebracht werden. 


Förderbare Kosten 

  • ​Personalkosten inkl. Gemeinkosten
  • ​Als kalkulatorischer Stundensatz für Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen (ab einer Beteiligung von 25 Prozent) werden 54 Euro inklusive Gemeinkostenzuschlag (20 %) herangezogen.
  • Sach- und Materialkosten
  • Externe Kosten


Einreichung
Laufend möglich 

​Wir empfehlen Ihnen, vor Antragsstellung einen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol zu vereinbaren.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

​Weitere Informationen, Richtlinien und die Antragsunterlagen sowie den Link auf das Online-Einreichformular finden Sie auf der Website des Landes Tirol

Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem Konsortium.

Kooperationsprojekte


Was wird gefördert?
​Im Rahmen des Förderschwerpunktes der Kooperationsprojekte werden Projekte gefördert, welche 

  • ​zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
  • ​zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie
  • ​zu einer Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen im Zuge der Entwicklung führen. 

​Eine Kooperation im Sinne dieser Richtlinie ist der Zusammenschluss von mindestens drei Partner:innen, davon mindestens zwei Unternehmen und maximal einer Forschungseinrichtung. Art und Ausmaß der Kooperation sind in einem entsprechenden Kooperationsvertrag zu definieren. 
 

Fördernehmer:innen
​Fördernehmer:innen für die Kooperationsprojekte können sein: 

  • ​Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
  • ​Großunternehmen mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind (max. 1 Großunternehmen pro Kooperation)
  • Forschungseinrichtungen mit Standort in Tirol
  • Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. 

​Kooperationsprojekte mit Forschungs- und Unternehmenspartner:innen außerhalb des Bundeslandes Tirol sind in Form von kosten- bzw. förderungsneutralen Projektpartner:innen möglich; Projektkosten von Partner:innen mit Sitz außerhalb des Bundeslandes Tirol sind nicht förderfähig
 

Art und Ausmaß der Förderung
​Die Förderung im Förderschwerpunkt der Kooperationsförderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten bzw. max. 150.000 Euro. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 50.000 Euro betragen, die Förderbemessungsgrundlage ist mit 300.000 Euro begrenzt. Im Falle einer Kooperation mit einer Forschungseinrichtung beträgt die max. Förderhöhe 175.000 Euro. Die Förderung für Forschungseinrichtungen ist aber mit 50 % der gesamten, beantragten Fördersumme begrenzt. 

​Auch werden Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit bezüglich der maximalen Förderung nicht wie Unternehmen behandelt. Für diese Einrichtungen liegt daher der maximale Fördersatz im Bereich der Personalkosten bei 100 % der förderbaren Kosten, allerdings nur unter der Bedingung, dass zusätzliches, für das Projekt eingestelltes Personal verwendet wird. Sämtliche andere Kostenarten werden ebenfalls mit 50 % gefördert. 

​Werden Forschungseinrichtungen nicht als Kooperationspartner:in, sondern mittels eines Auftragsverhältnisses in das jeweilige Projekt eingebunden, kann für diese Kosten ein erhöhter Förderungssatz von max. 60 % zur Anwendung gelangen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines Angebots der Forschungseinrichtung im Zuge des Antragsverfahrens. 
 

Laufzeit
​Die Laufzeit der Projekte beträgt – sofern in der Fördervereinbarung nicht anders festgelegt - maximal zwei Jahre, die Mindestlaufzeit für Kooperationsprojekte beträgt ein Jahr. Die Antragstellung erfolgt über ein Call-Verfahren, über das auf der Homepage der Förderstelle informiert wird. Zusätzlich können auch Calls mit thematischen Schwerpunktsetzungen abgewickelt werden. 

​Als kalkulatorischer Stundensatz für Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen (ab einer Beteiligung von 25 %) werden 54 Euro inklusive Gemeinkostenzuschlag (20 %) herangezogen. 
 

Förderbare Kosten 

  • ​Personalkosten inkl. Gemeinkosten
  • ​Als kalkulatorischer Stundensatz für Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen (ab einer Beteiligung von 25 Prozent) werden 54 Euro inklusive Gemeinkostenzuschlag (20 %) herangezogen.
  • Sach- und Materialkosten
  • Externe Kosten
  • Investitionskosten 


Einreichung
​Das Förderprogramm wird ab 01. Jänner 2023 in Form mehrerer Ausschreibungen durchgeführt.

Die Einreichfristen sind: 

29. Februar 2024
30. Juni 2024
30. September 2024
31. Jänner 2025

​Wir empfehlen Ihnen, vor Antragsstellung einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol zu vereinbaren. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

​Weitere Informationen, Richtlinien und die Antragsunterlagen sowie den Link auf das Online-Einreichformular finden Sie auf der Website des Landes Tirol.

Innovationen im Verbund von Wissenschaft und Wirtschaft erarbeiten.

K-Regio

 

Intention und Ausrichtung
Im Rahmen des Programms K-Regio werden kooperative Projekte mit hohem Entwicklungsrisiko gefördert. Die Konsortien bestehen aus Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft und arbeiten wirksam zusammen an technologischen Fragestellungen der experimentellen Entwicklung, industriellen Forschung und Grundlagenforschung. Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen von den Partnern gemeinsam getragen werden. Ziel ist die Förderung von gemeinsamen Vorhaben, die auf nachhaltige Stärkung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts schließen lassen. Am Ende der Projektlaufzeit sollen Ergebnisse zu erwarten sein, welche für die Wissenschaft (in Form von Publikationen) und für die regionale Wirtschaft (in Form von innovativen Verfahren und Technologien) nutzbar sind.

Fördernehmer

Konsortien bestehend aus mind. drei Partnern:

  • Mind. zwei Unternehmenspartner aus Industrie, produzierendem Gewerbe oder der produktionsnahen Dienstleistung sowie Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg
  • Mind. eine Forschungseinrichtung
  • Mind. ein Partner ist ein KMU
  • Max. 70 % der Projektkosten können von einem einzelnen Unternehmen getragen werden
  • Mind. 2/3 der Partner haben eine Niederlassung in Tirol oder werden diese bei Förderzusage in Tirol errichten

Thematische Felder
Erstmalig findet eine thematische Ausschreibung statt. Projekte müssen einem der beiden Themenfelder zuordenbar sein:

  1. Green, Umwelt & Klima 
  2. Gesundheit und Digitalisierung  

Themenbezug 1: Green, Umwelt & Klima 

Projekte in diesem Themenfeld beinhalten F&E, welche das Ziel hat, Verfahren, Technologie und Produkte zu entwickeln, die einen eindeutigen Beitrag zum Einsatz von sauberen, umwelt- und klimaschonenden Herstellungsverfahren, Anwendungen und Endprodukten liefern. Dazu zählen beispielsweise 

  • Entwicklung ressourceneffizienter Produktionsverfahren (insbes. Einsparung von Rohstoffen, Energie und Abfällen, Kreislaufwirtschaft) 

  • Bioprozesse und Grüne Chemie (insbes. Ersatz von problematischen umwelt- oder klimaschädlichen Substanzen und Abläufen durch nachhaltige, saubere Technologie) 

  • Neue innovative Technologien und Verfahren (insbes. stofflich und energetisch optimierte Verfahren und Produktion, Reduktion klimaschädlicher Gase in Technologie und Anwendung, energieeffizientes Bauen und klimaverträgliche Mobilität) 

  • Nachhaltige Materialien und deren Einsatz (insbes. Optimierung von Materialeigenschaften, zukunftsorientierte Materialien, Nachhaltige Materialentwicklung und Materialtest-Verfahren) 

Themenbezug 2: Gesundheit und Digitalisierung 

Projekte im Themenfeld Gesundheit und Digitalisierung leisten einen Beitrag zur Entwicklung von innovativen Technologien und Verfahren an der Schnittstelle von Gesundheitsversorgung und digitalen Innovationen zum Zweck der  

  • Prävention 
  • Versorgungssicherheit und Betreuung im Krankheitsfall
  • Versorgung von chronisch erkrankten Personen
  • Rehabilitation und gesundes Altern  

Hinzu kommen kooperative Projekte zum Zweck der  

  • Entwicklung von ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) – basierten IT Innovationen  zur Entscheidungsunterstützung für Diagnostik und Therapie
  • für Verfahren der Künstlichen Intelligenz im Bereich Predictive Medicine
  • zur Unterstützung von Behandlungspfaden und des Patientenmanagements von chronisch erkrankten Personen
  • Entwicklung von innovativen medizintechnischen Verfahren unter Anwendung von IKT (z.B. digital unterstützte Diagnostik, Datenverarbeitung und -management, computerunterstützte Intervention, Sensorik und Signalverarbeitung) 
Förderung und Förderhöhe
Die Förderung erfolgt in Form von verlorenen Zuschüssen. Die Förderung ist mit max. 300.000 Euro pro Jahr und Projekt beschränkt, insgesamt können maximal 900.000 Euro pro Projekt beantragt werden. Die Laufzeit beträgt maximal drei Jahre. Die Beihilfenintensität pro Beihilfenempfänger orientiert sich an den Beihilfesätzen inklusive möglicher Erhöhungen laut AGVO, Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission. Die Berechnung und Evaluierung wird auf der Basis der Arbeitspakete durchgeführt. Die durchschnittliche Gesamtförderquote laut Antrag darf bei Feststellung der förderbaren Kosten nach Projektende nicht überschritten werden.
 
Maximale Förderquote für Grundlagenforschung:
  • Großunternehmen: 100 %
  • Mittlere Unternehmen: 100 %
  • Kleine Unternehmen: 100 %

Maximale Förderquote für Industrielle Forschung:

  • Großunternehmen: 65 %
  • Mittlere Unternehmen: 75 %
  • Kleine Unternehmen: 80 %

Maximale Förderquote für Experimentelle Entwicklung:

  • Großunternehmen: 40 %
  • Mittlere Unternehmen: 50 %
  • Kleine Unternehmen: 60 %

Förderbare Kosten

  • Alle Kosten, die unmittelbar in Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben stehen.

Details entnehmen Sie der Richtlinie K-Regio 2014-2021 sowie den jeweiligen Kostenleitfaden.

Förderzeitraum
Max. 3 Jahre

Einreichung
Die aktuelle Ausschreibung startet mit 5. November 2020 und endet am 29. Jänner 2021.

Auswahlverfahren
Im Programm K-Regio geförderte Projekte werden über regelmäßige Ausschreibungen ermittelt. Für den aktuellen Call stehen EUR 4,5 Mio an Fördermitteln zur Verfügung.

Antragsstelle
Standortagentur Tirol

Es ist erforderlich, dass Sie vor Antragstellung einen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen.


Die Cluster der Standortagentur Tirol GmbH werden aus Mitteln des Landes Tirol und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.

Nachhaltigkeit

Nachhaltige Innovation für Outdoor-Industrie: Standortagentur Tirol im Interreg-Projekt ASTER

Mehr erfahren

Kontakt
Alina Laimgruber

Alina Laimgruber
Förderungen
Standortagentur Tirol

foerderberatung@standort-tirol.at
m +43 676 843 101 225
t +43 512 576262 225

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